
In einem bereits begonnenen außergerichtlichen oder gerichtlichen Erbstreit ist der Rechtsanwalt ohne Zweifel Ihr berufener Interessenvertreter.
In erbrechtlichen Angelegenheiten ist es aber auch oft ratsam, schon vorbeugend den Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen, bevor eine Erbstreitigkeit erst entstanden ist.
Zwar ist im Erbrecht oft zwingend gesetzlich vorgeschrieben oder zumindest empfehlenswert, einen Notar einzuschalten. Der Notar hat jedoch im Rahmen seiner Beurkundungstätigkeit weitgehend unparteilich zu bleiben. Anders der Rechtsanwalt, der nur die Interessen seines Mandanten vertritt: Der Rechtsanwalt hat die Interessen seines Mandanten zu wahren. Es empfiehlt sich daher insbesondere bei anstehenden erbvertraglichen Abmachungen, die zu beurkundenden Regelungen unter vorrangiger Betrachtung des Interesses des einzelnen Beteiligten mit anwaltlicher Beratung vorab zu erörtern und zu formulieren. Nach ungeprüfter Unterzeichnung eines Notarvertrages ohne vorherige anwaltliche Prüfung ist es für eine Korrektur nämlich meistens zu spät. Beratung bei der Gestaltung von Testamenten oder erbrechtlich relevanten Verträgen gehören daher ebenso zu der Tätigkeit der Rechtsanwältin Strauß in Görlitz wie die gerichtliche und außergerichtliche Interessenvertretung in Pflichtteilsprozessen und Erbstreitigkeiten und die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften.
Rechtsanwältin Marlis Strauß hatte in ihrer Notariatsausbildung beim damaligen staatlichen Notariat in Görlitz einen Schwerpunkt im deutschen Erbrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Sie hat im Verlaufe ihrer langjährigen Tätigkeit viele Mandanten mit Erfolg erbrechtlich beraten und vertreten.