Verkehrsrecht

Die Rechtsanwälte Strauß und Stienen in Görlitz bearbeiten im Zivilrecht, Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht auch Verkehrssachen bzw. Unfallsachen.

Sie setzen sich für die Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche auf Schadensersatz und gegebenenfalls Schmerzensgeld ein. Sie verklagen für Sie Ihre Unfallgegner (Fahrer und Halter) sowie deren Haftpflichtversicherer.

Weil das bei einem Verkehrsunfall mit Ihrem PKW nur mit vorheriger Zustimmung Ihrer Kfz.-Haftpflichtversicherung möglich ist, übernehmen die Rechtsanwälte Strauß und Stienen in Görlitz die Abwehr im Hinblick auf einen unberechtigten Schadensersatzanspruch oder Schmerzensgeldanspruch des Gegners aber nur dann, sofern Ihre Versicherung dies ausdrücklich wünscht.

In zügiger Kontaktierung der beteiligten Versicherer, Behörden, Werkstätten, Sachverständigen usw. verfechten die Anwälte Ihre Ansprüche vom Unfall bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens.

Die Rechtsanwälte Strauß und Stienen in Görlitz verteidigen Sie auch in Bußgeldsachen und Verkehrsstrafsachen.

Zum Verkehrsrecht im weiteren Sinne zählen auch die vertraglichen Auseinandersetzungen im Verhältnis zwischen Kunde und Autohaus (Werkstatt) im Zusammenhang mit Vertragsfragen beim Autokauf (bei Neuwagenkauf oder Gebrauchtwagenkauf) oder der Kfz.-Reparatur usw.

Mobiler Anwalt kommt zu Ihnen nach Haus:
Sie haben keine Gelegenheit in das Anwaltsbüro zu kommen wegen unfallbedingt defekten Autos, Berufstätigkeit, Verletzung durch Verkehrsunfall, Behinderung, schlechter Verkehrsverbindungen oder aus Altersgründen? Rufen Sie die Rechtsanwälte Strauß und Stienen in Görlitz  an und vereinbaren einen Termin für einen anwaltlichen Hausbesuch bei Ihnen. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, dann erkundigen Sie sich dort nach der Schadensnummer und halten diese und Ihren Rechtsschutzversicherungsvertrag oder, falls schon vorhanden, die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung bereit. Ein Anwalt kommen dann zu Ihnen, wenn Sie im Einzugsbereich der Stadt Görlitz leben oder im Niederschlesischen Oberlausitzkreis oder im Landkreis Löbau-Zittau.

zur Seite RA Stienen